Einverständnis der Stadt zum Hygienekonzept des FSV

Die Hauptnachricht zuerst: Wir dürfen im heimischen Stadion Stefansbachtal endlich wieder Fußball spielen!

Die Stadt Gevelsberg hat mit folgendem Schreiben unser vorgelegtes Hygienekonzept (siehe unten) akzeptiert.

Das Hygienekonzept des FSV Gevelsberg:

Regelungen zum Trainingsbetrieb mit Hygiene- und Reinigungskonzept

Ab dem 02.06.2020 ist der Trainingsbetrieb im Stadion Stefansbachtal wieder erlaubt. Für den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes gilt bis auf Weiteres nachfolgender Plan. Nach Beendigung des Trainings ist die Sportstätte ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang/Weg zu verlassen.

Trainingsplan (gültig ab 02.06.2020)

Montag: B-Jugend von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr *

Damen von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Dienstag: C-Jugend von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

  1. Mannschaft von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Mittwoch: G+F-Jugend von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

  1. Mannschaft von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Donnerstag: E-Jugend von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

  1. Mannschaft von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Freitag: D-Jugend von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

*für den ausgefallenen Pfingstmontag trainiert die B-Jugend einmalig Freitag, den 05.06.2020 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Sollten im Bereich der Seniorenmannschaften ein späterer Trainingsbeginn sinnvoll sein, so ist das sicherlich machbar. Bitte aber den Vorstand mindestens einen Tag vorher schriftlich davon in Kenntnis setzen!!

Außerdem gilt es nachfolgende Vorschriften zur Nutzung, Hygiene und Reinigung der Sportstätte unbedingt zu beachten:

Hygiene- und Reinigungskonzept

  1. Unbedingt einzuhalten sind folgende Punkte: Einhaltung der Abstandsregel, Verzicht auf Begrüßungsrituale, Fahrgemeinschaften vermeiden. Die Teilnehmenden werden vor Trainingsbeginn auf die Hygienevorschriften hingewiesen. Liegen bei den Teilnehmenden folgende Symptome vor wie Husten, Atemnot, Fieber (ab 38 Grad) sollten die Personen dringend zu Hause bleiben.
  2. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide- und Gesellschaftsräumen ist weiterhin nicht möglich.
  3. Am Haupteingang befindet sich ein Tisch mit Handdesinfektionsmittel, welches bei der Ankunft und beim Verlassen der Sportstätte genutzt wird.
  4. Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt nacheinander, ohne Warteschlange, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  5. Die Treppe zum Sportplatz ist mittig von oben nach unten abzuteilen, ankommende Sportler nutzen von oben die rechte Seite der Treppe. Sportler die die Sportanlage verlassen von unten die rechte Seite der Treppe.
  6. Spieler und Trainer kommen in entsprechender Trainingskleidung vollständig umgezogen zum Sportplatz und verlassen diesen auch wieder im Trainingsdress
  7. Lediglich der/die Trainer sind für das Trainingsmaterial/Bälle zuständig, sie werden vor dem Training bereitgestellt und nach dem Training desinfiziert und verstaut.
  8. Der/Die Trainer legen vor Beginn der Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Namen und Rufnummer der Spieler an. Die Führung der Listen ist bis auf Widerruf erforderlich, die Aufbewahrungspflicht der TN-Listen beträgt 4 Wochen, im Infektionsfall muss umgehend das Gesundheitsamt und die Stadt Gevelsberg informiert werden.
  9. Der Kontaktsport ist im freien mit bis zu 10 Spieler/innen möglich; d. h. ein Training 5 vs. 5 (inklusive Torwart oder eine Zweikampfübung ist möglich, weitere Sportler/innen der Trainingsgemeinschaft müssen weiterhin zwingend den Mindestabstand von 1,5m einhalten.
  10. Gemeinschaftsgetränke sind nicht gestattet, eigene mitgebrachte Getränke sind mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet, Trinkpausen nur mit Abstand durchführen.
  11. Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume). Dass Aufsuchen der Toilettenanlage erfolgt mit Einhaltung der Abstandsregelung und anschließendem gründlichen Händewaschen.
  12. Das Hygiene- und Reinigungskonzept ist allen verantwortlichen Übungsleiter/innen ausgehändigt worden und außerdem auf der Internetseite www.fsv-Gevelsberg.de einsehbar.
  13. Alle Übungsleiter/innen bestätigen den Erhalt des Konzeptes in schriftlicher Form dem Hauptvorstand.
  14. Besonderheiten für Kinder- und Jugendtraining: Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben und müssen in die TN-Liste eingetragen werden.

Es wird darum gebeten, sämtliche Regeln und Vorschriften unbedingt einzuhalten, damit ein reibungsloser Trainingsbetrieb gewährleistet ist. Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis. Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Roberto Buchholz         Robert Jost         Christian Bauermeister

  1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Geschäftsbereich Finanzen